Es werden hohe Anforderungen hinsichtlich Biosicherheit gestellt. Insbesondere gelten diese für Betriebe, die eine übergeordnete Bedeutung für das Verbreiten von Tierseuchen haben.
Hierzu gehören Besamungsstationen wie auch Zucht- und Vermehrungsbetriebe. Aber auch jeder landwirtschaftliche Betrieb mit Schweinehaltung muss sich vor dem Eintrag von Seuchenerregern schützen.
Grundsätzlich müssen folgende Aspekte geregelt werden:
- Lage des Betriebes
- Bauliche Voraussetzungen
- Abschottung nach dem Schwarz-Weiß-Prinzip
- alle Arbeitsabläufe
- Personenverkehr
- Einstallung von Schweinen (Quarantäne)
- Ausstallung von Schweinen
- Betriebsmittel und Werkzeug
- Versorgung mit Futter und Einstreu
- Entsorgung
Die Lage des Betriebes muss in die Risikobewertung mit einfließen. Betriebe, die im Umkreis 3 km keinen anderen schweinehaltenden Betrieb haben,
sind in den meisten Regionen die absolute Ausnahme. Um so wichtiger ist es, das Risiko der Umgebung zu bewerten und Maßnahmen zum Schutz des Betriebs zu ergreifen.
Die baulichen Voraussetzungen müssen stimmen. Dies ist in der SchwHaltHygVO geregelt. Die Schweine müssen sicher vor dem Eindringen von anderen Tieren geschützt werden,
v.a. vor dem Eindringen von Wildschweinen. Ein intaktes Zaunsystem ist die Grundvoraussetzung.
Ein wesentlicher Aspekt zur Verhinderung der Einschleppung ist ein Wegesystem mit Schwarz-Weiß-Einteilung auf dem Betriebsgelände.
Kein Kreuzen von Wegen im Weißbereich von Tieren, Gülle/Mist oder Kadavern. Es lohnt sich, sich die Mühe zu machen und auf einer Skizze
vom eigenen Betriebsgelände die verschiedenen Wege einzuzeichnen. Dabei sollten sich keine eigenen Wege mit denen von betriebsfremden Personen treffen.
Eine Hygieneschleuse wird nur genutzt, wenn sie ansprechend, trocken und sauber ist. Aus eigenem Schutz ist es wichtig, betriebseigene Kleidung und Schuhe zu stellen.
Auch die Jagd auf Wildschweinen stellt ein mögliches Infektionsrisiko dar. Vor allem, wenn es durch menschlichen Kontakt oder Trophäen zum Viruseintrag in den Stall kommen kann.
Bei Besuchern (Jägern) empfiehlt es sich daher, auch den letzten Termin einer Wildschweinjagd zu erfragen. Dieser sollte länger als 2 Tage und drei Nächte her sein.
Ebenfalls ein Risiko stellen neu einzustallende Schweine dar. Die Vorschaltung einer Quarantäne für diese Tiere bietet ausreichenden Schutz.
Die hygienischen Anforderungen der Quarantäne müssen denen des Stammbetriebes entsprechen.
Am Beispiel der GFS möchten wir die Biosicherheitsmaßnahmen einer Eberstation darstellen:
Lage des Betriebes und bauliche Voraussetzungen
Alle Anlagen sind eingezäunt und die Tore sind stets verschlossen.
Ein spezieller Unterwühlschutz zum Verhindern des Eindringens von Frischlingen und ein 3-teiliger Elektrozaun zur Abwehr von Katzen und
ähnlichen Tieren rundet die Abschottung ab. Die Stallanlagen der GFS sind streng in Schwarz- und Weißbereich getrennt.
Um den Weißbereich haben wir eine Pufferzone geschaltet, den sogenannten kontrollierten Schwarzbereich
.
Für diesen gelten ebenfalls strikte Hygieneauflagen.
Um sich vor dem Eindringen von Unbefugten zu schützen, hat die GFS seit kurzem um die Stationen ein Netz von Bewegungsmeldern mit integrierter Kamerafunktion geschaltet.
In Abwesenheit der Mitarbeiter wird bei Auslösen des Bewegungsmelders die Kamera aktiviert und die Aufnahme zur Überwachungseinheit übermittelt.
Dort werden sofort Maßnahmen zum Schutz der Station eingeleitet.
Über die Luft können Krankheitserreger in den Eberstall eindringen
2014 hat die GFS ein System zur Zuluftreinigung entwickelt. Durch Kombination von Feinstaubfiltern und anschließender Bestrahlung mittels UV-Licht
wird die einströmende Luft ausreichend desinfiziert. Anschließend wird sie mit Überdruck in das Stallinnere gedrückt. Dieses Verfahren verhindert,
dass Falschluft
aus geöffneten Türen oder Fenstern ungefiltert eindringen kann.
Personenverkehr
Die Mitarbeiter, die die Eber betreuen, dürfen privat keinen Klauentierkontakt haben.
Alle Personen, die die Stallanlage betreten, dürfen 2 Tage und 3 Nächte vorher keinen fremden Klauentierkontakt haben.
Es muss zwingend eine Duschschleuse genutzt werden. Betriebseigene Kleidung und Schuhe werden gestellt.
Alles verbleibt im Stall und wird dort mit stalleigenen Waschmaschinen gereinigt. Es dürfen nur Lebensmittel nach Positivliste zum Verzehr in den Sozialraum mitgenommen werden.
Diese werden vorher in die von der GFS entwickelten UV-Kompaktschleuse gegeben.
Ebereinkauf – Quarantäne – Transport
Eber werden nur aus sicheren Herkünften gekauft. Alle Eber durchlaufen eine Quarantäne bevor sie in die Besamungsstation eingestallt werden.
Die Anforderungen an die baulichen Voraussetzungen und die Biosicherheit (striktes Schwarz-Weiß-System;
Hygieneschleuse mit Dusche, Karenzzeiten usw.) entsprechen denen der Besamungsstation. Die Quarantänen der GFS werden im Rein-Raus-Verfahren beschickt.
Für den Transport der einzustallenden Eber nutzt die GFS schon seit mehr als 10 Jahren die Technik der UV-Desinfektion der Zuluft während des Transportes.
Ausschleusen von Ebern
Es fährt kein fremdes Fahrzeug zum Abtransport von Schlachtebern an die Besamungsstation.
Die Eber werden von der GFS selbst zu einem Verkaufsstall gefahren. Dort erfolgt die Abholung durch den Viehhändler.
Jede Station hat einen eigenen Anhänger zum Abtransport von toten Tieren. Diese Anhänger sind auslaufsicher und gut zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Reinigung und Desinfektion erfolgt an einem stationsfernen GFS-eigenen Waschplatz.
Betriebsmittel und Werkzeug
Alle Gegenstände und Materialien, die eingeschleust werden sollen, kommen aus einer sicheren Quelle.
Sie gelangen über eine Materialschleuse in den Weißbereich des Stalls und werden gründlich mit einem DVG-gelisteten Desinfektionsmittel desinfiziert.
Eine Standzeit von mind. 6 Tagen vor Inbetriebnahme gibt eine zusätzliche Sicherheit. Muss dennoch ein Spezialwerkzeug eingeschleust werden,
erfolgt dies nur nach Rücksprache mit den Stationstierärzten der GFS. Diese legen die genaue Vorgehensweise fest.
Gängiges Werkzeug ist in jeder Stallanlage vorhanden und verbleibt auch dort.
Versorgung mit Futter und Einstreu
Die Futteranlieferung aller Stationen erfolgt immer montags als erster Betrieb. Jeder Standort der GFS verfügt über einen stationseigenen Einblaseschlauch,
der vom Fahrer mit GFS-eigenen Handschuhen angefasst werden soll. Das Stroh wird in der Erntezeit eingelagert.
Auch hier gilt eine strenge Reihenfolge bei dem Abladen vom Schwarz- in den Weißbereich.
Andere Einstreu wird auf Paletten angeliefert, die vor Übernahme in den Weißbereich mit DVG-gelistetem Desinfektionsmittel besprüht werden.
Entsorgung
Die Abholung des Mistes und die Abfuhr der Jauche erfolgt vom Schwarzbereich. Fahrzeuge, die dazu eingesetzt werden,
dürfen 2 Tage und 3 Nächte vorher keinen fremden Klauentierkontakt gehabt haben.