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Tiergesundheitsmanagement

  • EU-anerkannt mit halbjährlicher Kontrolle durch Amtsveterinär
  • Anerkannt PRRS-unverdächtig mit SGD-Zertifikat

Sillhouette Eber GFS Eberauswahl   Gespiegelt
Tierzugänge - Quarantäne
  • Nur Eber aus kontrollierten Beständen mit Mindestgesundheitsstatus
  • Herkunftsbestand frei von AK, KSP, Brucellose, RA, PRRS (Stammherde oder Aufzucht/Satellitenaufzucht)
  • Nicht gegen PRRSV geimpft
  • Voruntersucht auf PRRS -Antikörper und -Virus (Ausnahmen möglich, in Abhängigkeit von Status und Monitoringsystem des Herkunftbetriebes)

 

Quarantäne
  • Ca. 6-wöchige Quarantäne mit zweimaliger Untersuchungen auf AK, KSP,
    Brucellose, PRRS- Antikörper und –Virus
  • 10 Quarantäne-Standorte im Alles – Rein – Alles – Raus -Verfahren
  • Abschottungsmaßnahmen wie bei Produktionsställen
  • Leinstrohhächsel-Einstreu

 

Ablaufschema Quarantäne GFS
Spritze GFS Blau
Prophylaxe-Maßnahmen Impfungen/Behandlungen

 

  • Grundimmunisierung in der Quarantäne gegen

Parvovirose

Rotlauf

PCV2

M. hyo

  • Nachimpfungen in der Station

Parvovirose

Rotlauf

  • Wurm- und ggf. Räudeprophylaxe in der Quarantäne
  • Wurmprophylaxe halbjährlich im Produktionsstall

Blutprobe Grafik
Gesundheitsmonitoring
  • Tägliche intensive Tierbeobachtung und Meldung auffälliger Eber durch die Tierbetreuer.
  • Regelmäßige Klinische Untersuchung durch Tierarzt
    ( mindestens 14-tägig)
  • Temperaturkontrolle aller Eber beim Absamen
  • 4-wöchiges Blutprobenmonitoring (Stichprobenuntersuchung, jeder Eber mindestens einmal jährlich)

AK

KSP

Brucellose

  • 2-wöchiges Blutprobenmonitoring (Stichprobenuntersuchung, jeder Eber mindestens einmal jährlich)

PRRS (Antikörper und Virus)

  • Zeitnahe Blutprobe bei Ebern mit erhöhter Körpertemperatur

Grundlagen des Biosicherheits-Konzeptes der GFS

  • Mindestanforderungen an Herkunftsbetriebe für Jungeber zur Remontierung
  • Ca. 6-wöchige Quarantänephase mit zusätzlichen Untersuchungen auf KSP virologisch bei der Eingangsuntersuchung
  • Strikte Abschottung der Produktionsställe und der Quarantäneställe
  • Einteilung in Hygienezonen mit entsprechenden Zutrittsberechtigungen
  • Schwarz-Weiß-Prinzip zwischen den Hygienezonen. Kein Kreuzen von Wegen.
  • Kontrollierter Zutritt von Personen, Ebern und Verbrauchsmaterial in die Produktionsställe und Quarantänen
  • Zusätzlicher Kontrollierter Schwarzbereich als Pufferzone zwischen Weiß- und Schwarzbereich an den Produktionsställen
  • Effektive Zäune zur Gliederung der Bereiche und gegen das Eindringen von Tieren
  • Überdrucklüftung und Luftfilterung kombiniert mit UV-Desinfektion der Luft in allen Produktions- und Quarantänestandorten in NRW, sowie in SH
  • Genaue Vorgaben zur Reinigung und Desinfektion
  • Alle Transporte zu und von den Produktionsställen mit eigenen Fahrzeugen und Anhängern

Ansprechpartner

Dr. Sabine Brüning
Dr. Anja Riesenbeck
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