Eigenbestandsbesamer Lehrgang Schwein bei der LWK Niedersachsen
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Oktober 2023 wieder einen Lehrgang für Eigenbestandsbesamung für die Tierart Schwein an. Der nächste Lehrgang findet vom 24. bis 26. Oktober 2023 (gesamt 3 Tage) jeweils von 9.00 bis 17.15 Uhr in der Versuchsstation für Schweinezucht und -haltung, Hermann-Ehlers-Straße 15, 26160 Bad Zwischenahn statt.
Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung.
Anmeldeschluss ist der 10.10.2023.
Eine Anmeldung ist hier möglich.